Der AWO Kreisverband Bonn / Rhein-Sieg e.V. klärt auf und bietet Hilfe an.
Durch einen Unfall, eine Erkrankung oder im Alter können wir schnell in eine Situation kommen, in der eine andere Person stellvertretend entscheiden und Dinge regeln muss. Aber wer kann dies sein?
Ehepartner, Lebenspartner oder die erwachsenen Kinder sind nach derzeitigem Gesetzesstand nicht automatisch berechtigt, stellvertretend rechtsverbindliche Erklärungen für uns abzugeben oder Entscheidungen zu treffen. Erst durch eine Vollmacht oder eine vom Amtsgericht eingerichtete Betreuung wird die Vertrauensperson hierzu legitimiert.
Wir informieren, wie Sie in “gesunden Tagen“ durch eine Vollmacht oder Betreuungsverfügung Vorsorge treffen können.
Hierzu bietet der AWO Kreisverband Bonn/Rhein-Sieg e.V. eine telefonische Sprechstunde an.
Am Mittwoch, den 30.06.2021 in der Zeit von 10.00 – 12.00 Uhr und 16.00 – 18.00 Uhr erreichen Sie die Mitarbeitenden des AWO Betreuungsvereins unter der Telefonnummer 02241 14761-26.


