Katja Ruiters
Betriebsleiterin Eingliederungshilfe und ArbeitSchumannstraße 3
53721 SiegburgTelefon: 02241 866 857-58
Telefax: 02241 866 857-55
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Allgemein
Der Fachbereich Eingliederungshilfe und Arbeit bündelt die stationären Angebote der Wohnheime und Außenwohngruppen (AWG), sowie die ambulanten Einrichtungen, wie Betreuten Wohnens (BeWo), der Bereiches Beschäftigung und Therapie, Integrationsprojekt und Arbeitstraining.
Aufgaben und Angebote
Er ist ein wichtiger Bestandteil des regionalen gemeindepsychiatrischen Verbundes. Leistungsvereinbarungen und Kooperationsverträge regeln die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Kostenträgern und anderen Leistungserbringern.
Der Fachbereich Eingliederungshilfe und Arbeit der AWO ist mit seinen stationären, teilstationären und ambulanten Angeboten primär zuständig für die Versorgung psychisch kranker Menschen im Rhein-Sieg-Kreis. Er ist ein wichtiger Bestandteil des regionalen gemeindepsychiatrischen Verbundes. Leistungsvereinbarungen und Kooperationsverträge regeln die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Kostenträgern und anderen Leistungserbringern.
Die Angebote des Fachbereichs Eingliederungshilfe und Arbeit folgen sozialpsychiatrischen Grundsätzen und sind sowohl personen- wie auch gemeindeorientiert. Dabei sollen ambulante Hilfen möglichst Vorrang haben vor stationären Hilfen.
Ein Schwerpunkt der Dienstleistungen liegt in der Unterstützung im Bereich Wohnen. Hier ist die Zielsetzung, dass Selbsthilfepotentiale aktiviert werden und Alltagsbewältigung als Therapie geleistet wird. Auf der Grundlage individueller Hilfepläne werden bedarfsgerechte Unterstützungsleistungen entwickelt, die dem Normalisierungsprinzip folgen.
Insgesamt hält die AWO folgende Dienstleistungen vor:
- Wohnheim für psychisch Erkrankte in Siegburg
- Junges Wohnen für psychisch Erkrankte in Siegburg
- Außenwohngruppen für psychisch Erkrankte
- Betreutes Wohnen für psychisch Erkrankte (BeWo)
- Ambulant Betreutes Wohnen geistig behinderte Menschen (BeWo Kerpen)
- Wohnheim für psychisch Erkrankte mit Suchtproblematik (DoDi)
Die Einbeziehung externer Angebote ist obligatorisch. Die notwendige medizinische Versorgung wird vorrangig durch niedergelassene (Fach-) Ärzte der eigenen Wahl sichergestellt.