20 Forderungen für eine Reform des SGB II
Spätestens seit der öffentlichen Diskussionen um die mittlerweile revidierte Entscheidung der Essener Tafel Anfang 2018, übergangsweise nur Menschen mit deutschem Pass neu in die Versorgung aufzunehmen, ist Hartz IV wieder zu einem Thema in der medialen Öffentlichkeit geworden. Die anschließende Debatte darüber, ob Arbeitslosengeld II keine Armut bedeutet, sondern „die Antwort unserer Solidargemeinschaft“ darauf sei, hat einmal mehr gezeigt, dass es dringend eines Konzepts für eine Neuausrichtung der Grundsicherung für Arbeitsuchende bedarf.
Unter dem leicht sperrigen Titel "20 Forderungen für eine betroffenen- zentrierte Refom des SGB II" stößt der AWO-Bundesverband jetzt eine notwendige Debatte darüber an, wie das SGB II qualitativ und nachhaltig weiterentwickelt und finanziell besser ausgestattet werden kann.
Den dringlichsten Nachbesserungsbedarf sieht die AWO bei der Berechnung und Ermittlung der Regelbedarfe: die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des statistischen Bundesamts als alleinige Grundlage für die Bemessung des menschenwürdigen Existenzminimums ist ungenügend und auch die primäre Ausrichtung an Einpersonenhaushalten, wenn doch die Betroffenen besonders in Familien leben, erscheint problematisch.
Besonders deutlich zeigt sich dies bei den Regelbedarfen für Kinder: viele der als relevant festgeschriebenen Ausgaben beruhen nur auf sehr geringen Stichprobenfällen. Hinzu tritt die Stigmatisierung, die Kinder durch das SGB II-System erfahren. Die AWO fordert deshalb langfristig einen Systemwechsel hin zu einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung.
Dringenden Handlungsbedarf sieht die AWO auch im Hinblick auf die Überarbeitung der Sanktionsregelungen: die verschärften Sanktionsregelungen gerade für unter 25-Jährige erscheinen nicht nur aus verfassungsrechtlicher Hinsicht fragwürdig, sie fördern auch keine günstigen Verhaltensweisen. In der Praxis bewirken sie oft das genaue Gegenteil, denn schwierige soziale Verhältnisse, bis hin zum Verlust der eigenen Wohnung, werden durch verschärfte Sanktionsregelungen nur befördert.