Für Demokratie und gegen Ausgrenzung
Verbände der Zivilgesellschaft positionieren sich entschieden gegen Diskriminierung, Ausgrenzung und Bedrohung von geflüchteten Menschen und Menschen mit Behinderung und psychischer Erkrankung.
Mit einer Anzeige in der Süddeutschen Zeitung stellt sich auch die AWO als Teil eines breiten Aktionsbündnisses gegen eine Anfrage der AfD im Deutschen Bundestag zu „Straftaten und dem Gefahrenpotenzial von psychisch kranken Flüchtlingen“.
Auch die AWO wendet sich dagegen, dass bestimmte Gesellschaftsgruppen als Instrument einer Politik der Ausgrenzung missbraucht werden.
HIntergrund ist eine aktuelle Anfrage der AfD im Deutschen Bundestag zu „Straftaten und dem Gefahrenpotential von psychisch kranken Flüchtlingen“. Die Fraktion der AfD erkundigt sich vordergründig und ausgehend von Einzelfällen nach Daten über eine aus ihrer Sicht immense Bedrohung der Gesellschaft.
Die AfD hat jedoch ein anderes Ziel. Neben dem Provozieren von gesellschaftlicher Verunsicherung suggeriert die Anfrage eine automatische und generelle Verbindung zwischen Straftaten von Einzelnen, psychischer Erkrankung und Menschen auf der Flucht. Geflüchtete Menschen, die traumatisiert oder psychisch krank sind, werden damit unter einen Generalverdacht als Straftäter und Verbrecher gestellt. Das ist unerträglich und verletzt alle Regeln von Anstand, Sachlichkeit und politischer Meinungsbildung auf Basis der Grund- und Menschenrechte.
Die Anfrage erinnert an die unsägliche Anfrage der AfD im vergangenen Jahr, in der ein Bezug zwischen Inzucht, Migration und Behinderung hergestellt wurde.
Verbände der Zivilgesellschaft positionieren sich daher erneut und sehr entschieden gegen jegliche Diskriminierung, Ausgrenzung und Bedrohung von geflüchteten Menschen und Menschen mit Behinderung und psychischer Erkrankung und rufen dazu auf, wachsam zu sein und nicht zuzulassen, dass bestimmte Gesellschaftsgruppen unter einen Generalverdacht gestellt werden.