Viel Licht, aber auch Schatten erkennt das Bündnis Wohnen Bonn
Stellungnahme des Bündnis Wohnen Bonn zum Handlungskonzept Wohnen
Das Bündnis Wohnen Bonn begrüßt ausdrücklich, dass die Bundesstadt Bonn mit dem vorliegenden Entwurf eines „Handlungskonzepts Wohnen“ erstmals eine strategische Grundlage für die kommunale Wohnungspolitik vorlegt. Der Entwurf beschreibt die Situation auf dem Bonner Wohnungsmarkt zutreffend: Die Zahl der Haushalte wächst weiter, die Angebotsmieten steigen, der Neubau bleibt hinter dem Bedarf zurück und der Bestand an öffentlich geförderten Wohnungen nimmt seit Jahren dramatisch ab. Die daraus resultierenden Verdrängungsprozesse und sozialen Belastungen werden zutreffend benannt.
Positiv bewertet das Bündnis Wohnen Bonn insbesondere:
• die ausdrückliche Zielsetzung, mehr bezahlbaren und öffentlich geförderten Wohnraum zu schaffen,
• die vorgesehene Unterstützung gemeinwohlorientierter und genossenschaftlicher Wohnprojekte,
• die stärkere Berücksichtigung des Schutzes bestehender Wohnquartiere,
• die vorgesehene Anwendung sozialer Erhaltungssatzungen,
• sowie die Einrichtung dauerhafter Dialog- und Kooperationsstrukturen im Bereich Wohnen.
Gleichzeitig sieht das Bündnis Wohnen Bonn Nachbesserungsbedarf:
Der vorgelegte Entwurf enthält zahlreiche Prüfaufträge, Absichtserklärungen und Handlungsempfehlungen. Gleichzeitig fehlen verbindliche und überprüfbare Zielgrößen für die Schaffung und Sicherung bezahlbaren Wohnraums.
Das Bündnis Wohnen Bonn fordert daher Rat und Verwaltung der Bundesstadt Bonn auf, das Handlungskonzept vor seiner endgültigen Verabschiedung insbesondere in folgenden Punkten zu ergänzen:
- Vorfahrt für den Wohnungsbau
Der hohe Mangel an bezahlbarem Wohnraum bedingt gerade in Bonn verdichtetes Wohnen, wo immer dies möglich ist. Das ist nicht nur eine ökonomische Notwendigkeit, sondern auch die berechtigte Erwartungshaltung vieler Bürgerinnen und Bürger. - Verbindliche Zielgrößen für öffentlich geförderten Wohnraum
Das Handlungskonzept soll konkrete Zielwerte für die jährliche Schaffung öffentlich geförderter Wohnungen sowie für den Erhalt bestehender Bindungen festlegen. - Stärkung des Mieterschutzes im Bestand
Bei der Anwendung sozialer Erhaltungssatzungen ist endlich Tempo geboten. Der Schutz vor Verdrängung, Umwandlung und übermäßigen Modernisierungsfolgen muss in Bearbeitungsgeschwindigkeit und Umfang einen deutlich höheren Stellenwert als in der Vergangenheit erhalten. Die Prävention von Wohnungslosigkeit, die bspw. die Bonner Offensive zur Überwindung der Wohnungslosigkeit leistet, muss langfristig verstetigt werden. - Ausbau gemeinwohlorientierter Wohnungsversorgung
Genossenschaften, gemeinschaftliche Wohnprojekte und andere gemeinwohlorientierte Träger sollen bei der Vergabe städtischer Grundstücke und Fördermittel bevorzugt berücksichtigt werden. Die Gründung einer Sozialen Wohnraumagentur muss entschieden vorangetrieben werden, damit das städtische Ziel, Wohnungslosigkeit bis 2030 zu überwenden, kein Papiertiger bleibt. - Regelmäßige Erfolgskontrolle
Die Umsetzung des Handlungskonzepts soll jährlich öffentlich dokumentiert werden. Hierzu sind geeignete Kennzahlen, insbesondere zum mietpreisgebundenen Wohnungsbestand, Wohnungsneubau und Wohnungsverlusten, festzulegen. - Dauerhafte Sicherung bezahlbaren Wohnraums
Ziel kommunaler Wohnungspolitik muss nicht nur die Schaffung neuer Wohnungen, sondern vor allem die langfristige Sicherung bezahlbarer Mieten sein. Deshalb sind Instrumente zur dauerhaften Bindung von Wohnraum weiterzuentwickeln.
Das Bündnis Wohnen Bonn bekräftigt, dass Wohnen ein Grundbedürfnis und Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge ist. Die Bewältigung der Wohnungsfrage in Bonn erfordert eine aktive kommunale Wohnungspolitik, die Neubau, Bestandsschutz und soziale Verantwortung gleichermaßen in den Mittelpunkt stellt.


