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Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Bonn/Rhein-Sieg e.V.

Fachgespräch zum neuen BTHG

Fachgespräch zum neuen BTHG

Derzeit wird das neue Bundesteilhabegesetz im Bundestag beraten.

Dazu fand ein Fachgespräch der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtspflege im Rhein-Sieg-Kreis am vergangenen Freitag, 28.10.2016 bei der AWO Bonn/Rhein-Sieg statt. Vertreter der AG Wohlfahrt diskutierten mit den beiden Bundestagsabgeordneten Sebastian Hartmann und Dr. Alexander Neu zu dem umfangreichen Gesetzesvorhaben.

Kritisiert wurde seitens der Wohlfahrtsverbände, dass mit dem BTHG sowie der parallel geplanten Pflegereform künftig der Vorrang von reinen Pflegeleistungen vor Rehabilitations- und Teilhabeleistungen verankert wird. Im Sinne der UN-Behindertenkonvention müsste dies umgekehrt sein und die Unterstützung und Förderung eines möglichst selbstbestimmten Lebens sowie die Sicherung der Teilhabe für alle Menschen mit Behinderung im Vordergrund stehen.

Bislang fehlen auch eindeutige Regelungen, in welchen Fällen zukünftig die Eingliederungshilfe als zuständiger Kostenträger einspringt und in welchen Fällen die Pflegeversicherung.

Mit Sorge wurde weiterhin gesehen, dass Menschen mit Behinderung etwa beim Wohnen zukünftig unterschiedliche Leistungen zusammentragen müssen und nicht mehr - wie bisher - Leistungen aus einer Hand erhalten.

Positiv vermerkt wurden die deutlichen Verbesserungen zu dem ursprünglich vorgelegten Gesetzesentwurf. Dazu gehören etwa die Einführung eines persönlichen Budgets für Arbeit, die Stärkung von Mitwirkungsrechten in Betrieben und Werkstätten oder die Verbesserungen bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen.

Nicht zu verkennen ist aus Sicht der Wohlfahrtsverbände allerdings auch, dass es nach den Plänen der Bundesregierung vorrangig Verbesserungen für Menschen mit Behinderung geben wird, die erwerbstätig sind und die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden können. Auch Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf und ohne Erwerbseinkommen sollten aber profitieren, im Sinne einer echten Teilhabe für alle. Entsprechend wurden die Bundestagsabgeordneten gebeten, auch diese Gesichtspunkte bei der weiteren Gesetzesberatung zu berücksichtigen.

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