Schließung von Kindertageseinrichtungen und von Schulen
Zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS-Cov-2 hat die Landesregierung die Schließung von Einrichtungen der Kinderbetreuung (Kitas) und von Schulen bis zu den Osterferien verfügt. Das Maßnahmenpaket der Landesregierung zur Eindämmung des Corona-Virus beinhaltet unter anderem folgende Eckpunkte:
Kinderbetreuung:
Ab dem 16.3.2020 dürfen Kinder im Alter bis zur Einschulung keine Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle, Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen oder „Kinderbetreuung in besonderen Fällen“ betreten. Eltern haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder die Kindertagesbetreuungsangebote nicht nutzen.
Allerdings müssen weiter Betreuungsmöglichkeiten für Kinder von Eltern bestimmter Berufsgruppen vorgesehen werden, etwa für Ärztinnen und Ärzte, Pflegepersonal und weiteres Personal, das notwendig ist, um intensivpflichtige Menschen zu behandeln, für Eltern, die in Bereichen der öffentlichen Ordnung oder anderer wichtiger Infrastruktur arbeiten. Dies muss organisiert werden – auch bei uns. Inzwischen gelten hier ab dem 23.3.2020 neue Regelungen. Diese Neuregelungen finden Sie unter
www.mkffi.nrw/neuregelung.
Eltern, die dringend auf eine Kinderbetreuung angewiesen sind und zu den sog. Schlüsselpersonen zählen, müssen dazu eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers/Dienstvorgesetzten vorlegen, mit der die Unentbehrlichkeit nachgewiesen wird.
Grundschulen und weiterführende Schulen:
Die Schulen in Nordrhein-Westfalen werden durch das Vorziehen des Beginns der Osterferien bis zum 19. April 2020 geschlossen.
Auch bei unserem korporativen Mitglied „Betreute Schulen e.V.“ hat dies weitreichende Folgen für die OGS-Angebote. Für Eltern gilt grds. das Gleiche, wie für Kita-Eltern. Auch für den Schulbereich gilt allerdings, dass die Einstellung des Schulbetriebes nicht dazu führen darf, dass Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen - insbesondere im Gesundheitswesen - arbeiten, wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst ausfallen. Deshalb muss auch in den Schulen während der gesamten Zeit des Unterrichtsausfalls ein entsprechendes Betreuungsangebot vorgehalten werden.
Diese Maßnahmen sind weitgehend und greifen in die persönliche Lebensgestaltung ein. Die Situation ist aber einzigartig und entsprechendes Handeln gebietet die Vernunft.
Wir stehen in regelmäßigem Kontakt mit den Behörden.
Weitere Informationen: