Im Sinne Ihrer Kundinnen und Kunden soll die Tafel in Königswinter bald wieder an den Start gehen.
Darin waren sich Bürgermeister Wirtz aus Königswinter und der Geschäftsführer der Arbeiterwohlfahrt Bonn/ Rhein-Sieg e.V., Franz-Josef Windisch bei einem Pressegespräch am 14.7. einig. Ob dies aber in den bisher zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten am Küferweg möglich ist, steht bislang nicht fest.
Beim Einbruch im Mai wurden hier nicht nur Einrichtungsgegenstände zerstört und Lebensmittel vernichtet, sondern von den Tätern auch alle Wasserhähne geöffnet und das Haus damit regelrecht unter Wasser gesetzt. Die Spätfolgen dieser Wasser-schäden sind bis heute sichtbar. Gutachterlich wurde festgestellt, dass deutliche Feucht- und Schimmelschäden entstanden sind, die umfängliche Arbeiten erforder-lich machen, um den Betrieb der Tafel wieder aufnehmen zu können.
Ob solche Investitionen vor dem Hintergrund, dass der ehemalige Kindergarten auf der Abrissliste der Stadt steht, sinnvoll sind, wird seitens des Trägers der Tafel, der Arbeiterwohlfahrt Bonn/ Rhein-Sieg, derzeit gewissenhaft geprüft. Ernsthaft erwogen wird auch, den Betrieb der Tafel an einem neuen Standort wieder aufzunehmen. Alle Bemühungen in diese Richtung schlugen bislang allerdings fehl. Auch Bürgermeister Wirtz räumte beim Pressegespräch ein, dass die zunächst als Alternative vor-gesehenen Gebäude für den Tafelbetrieb nicht geeignet waren. Er äußerte die Hoffnung, dass jetzt evtl. ein privater Eigentümer mit geeigneten Räumlichkeiten gefunden werden könne.
Franz Josef Windisch machte für die Arbeiterwohlfahrt deutlich, dass maximal bis zum Ende der Sommerferien weiter abgewartet werde könne, ob sich ein neuer Standort für die Königswinterer Tafel realisieren lasse. Gäbe es bis dahin keine konkreten Alternativen, müssten am Küferweg die erforderlichen Instandhaltungs-arbeiten durchführt werden. Mit weiteren Vorkehrungen und dem Einsatz von Luftfiltern sollen dann gesundheitliche Beeinträchtigungen sowohl bei den Kundinnen und Kunden als auch den ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Tafel ausgeschlossen werden.