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Abtreibung nicht im Strafgesetzbuch regeln!

Für Selbstbestimmung über die eigene Familienplanung

Im Mai 1871 wurde der § 218 ins Strafgesetzbuch aufgenommen und ist auch 150 Jahre später dort vorhanden. Damit ist das Recht der Frauen auf selbstbestimmte Familienplanung immer noch nicht verwirklicht. Wir, als AWO Bonn/Rhein-Sieg haben, ebenso wie unsere designierte Geschäftsführerin Barbara König die Petition „Weg mit § 218: Abtreibung nicht länger im Strafgesetzbuch regeln!" unterzeichnet, die heute auf dem Pariser Platz in Berlin an alle demokratischen Parteien übergeben wird, die im neuen Bundestag vertreten sind. Wir freuen uns, dass diese wichtige Petition so viel Resonanz erhalten hat und mittlerweile von mehr als 85.000 Organisationen und Personen unterzeichnet worden ist.

Als AWO Bonn/Rhein-Sieg werden wir uns weiterhin dafür einsetzten, dass der § 218 aus dem Strafgesetzbuch entfernt und auch der § 219 a StBG ersatzlos gestrichen wird, der das sog. Werbeverbot regelt. Wir werden uns auch zukünftig stark machen, dass die freie Entscheidung über die eigene Familienplanung ein elementarer Bestandteil eines selbstbestimmten Lebens ist.

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