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Betreuungsverordnung gilt weiter

Elternbrief der AWO erklärt die Kita-Vorgaben

Liebe Eltern,

die Kitas in NRW sind geöffnet – doch nach wie vor im eingeschränkten Regelbetrieb! Viele Familien nutzen das Angebot und seit Öffnung der Kitas ist der Betreuungsbedarf deutlich gestiegen. Vor allem die Kinder sind froh, dass sie sich wieder täglich mit Freunden treffen können und auch unsere Mitarbeiter*innen freuen sich darüber, für ihr Kind da zu sein. Gleichzeitig hat sich das Infektionsgeschehen nicht bzw. nur wenig verringert und eine weitere Öffnung ist derzeit nicht möglich. In den Kindertageseinrichtungen in NRW gelten deshalb auch nach dem 07. März und vermutlich bis zum Ende der Osterferien (09.04.2021) die Vorgaben des eingeschränkten Regelbetriebs.

Die Coronabetreuungsverordnung gültig ab dem 22. Februar 2021 bleibt deshalb unverändert.

Nach wie vor hat die Betreuung der Kinder in festen Gruppen zu erfolgen. Eine Gruppe besteht grundsätzlich aus fest zugeordneten und genutzten Räumlichkeiten, einer festen Zusammensetzung (immer dieselben Kinder) und in der Regel einem festen Personalstamm. Auch in den Randzeiten ist eine strikte Trennung der Gruppen einzuhalten.
Hinzu kommt, dass im Rahmen des Impfprozesses mit Personalausfällen zu rechnen ist.

Mit Blick auf das Wohl der Kinder, den Bedarf von Eltern nach einer verlässlichen und guten Betreuung und die personellen Ressourcen in den Kitas werden wir weiterhin, in nahezu allen unseren Kitas den vertraglich vereinbarten Betreuungsumfang um 10 Stunden reduzieren.

Wir sind zuversichtlich, dass diese Maßnahmen und die ab dem 08. März startenden Impfungen für das Personal zur Beruhigung und Stabilität in unseren Kindertageseinrichtungen beitragen.

Wir danken für ihr Verständnis und bitten auch weiterhin ausdauernd und geduldig zu sein.


Mit freundlichen Grüßen

Sabine Floßdorf
Referat Kinder und Jugend
AWO Bezirksverband Mittelrhein e.V.

(Köln, den 04.03.2021)

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