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zwei Kinder - Quelle: pixabay.com

Qualifizierung für Mitarbeitende in Kitas

Personalverordnung KiBiz schafft neue Möglichkeiten

In die Personalverordnung für Kindertageseinrichtungen vom 4. August 2020 wurden verschiedene neue Berufsgruppen aufgenommen. Diese Berufsgruppen können nach Qualifizierungsmaßnahmen und Fortbildungen als sozialpädagogische Fachkräfte bzw. als weitere Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen eingesetzt werden.

Für Interessierte halten wir nachfolgend einige wichtige Informationen fest.

Ziel der Qualifizierung ist es, die Teilnehmer*innen auf bedeutsame Handlungsfelder im Arbeitsfeld Kita vorzubereiten. Die Module orientieren sich inhaltlich an den gesetzlichen Grundlagen des Sozialgesetzbuchs - SGB VIII, dem Kinderbildungsgesetz und den Bildungsgrundsätzen NRW. Die Fortbildungsinhalte sind am Qualifikationsprofil für die Ausbildung von Erziehenden an Fachschulen und Fachakademien angelehnt.

  1. Die Qualifizierung richtet sich an folgende Berufsgruppen:
  • Personalverordnung § 2 Abs. 2 Nr. 4: Personen, die die erste Staatsprüfung bzw. einen Masterabschluss für das Lehramt an Grundschulen erfolgreich absolviert haben.
  • Personalverordnung § 20 Abs. 3: Personen, die innerhalb der Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher den fachtheoretischen Prüfungsteil der Ausbildung vor mehr als vier Jahren erfolgreich abgeschlossen haben, aber im Anschluss daran kein Berufspraktikum mit fachpraktischer Prüfung abgeleistet haben und somit über keine staatliche Anerkennung verfügen.
  • Personalverordnung § 11 Abs. 2: Personen mit einer abgeschlossenen logopädischen, motopädischen, physiotherapeutischen, ergotherapeutischen, theater-pädagogischen, kulturpädagogischen, musikpädagogischen Ausbildung, sowie Absolventinnen und Absolventen der Studiengänge Religionspädagogik oder Bildungswissenschaft.
  1. Darüber hinaus wird von zwei weiteren Berufsgruppen eine Fortbildung im Umfang von 160 Stunden gefordert. Dies gilt für
  • Personalverordnung § 8: Personen mit einer Ausnahmegenehmigung der Landesjugendämter für den Einsatz als Fachkraft.
  • Personalverordnung § 11: Einsatz von Ergänzungskräften im Rahmen von Fachkraftstunden.
  1. Die Qualifizierung richtet sich ebenso an Interessierte, die ihre fachpraktischen Kenntnisse im Bereich der Kindheitspädagogik und im beruflichen Handlungsfeld der Erzieher*in auffrischen oder vertiefen wollen.
  2. Umfang und Kursstruktur:
  • Die Qualifizierung umfasst insgesamt 27 Schulungstage (160 Zeitstunden / 213 Unterrichtstunden), davon 20 Präsenztage und 7 Tage, die mit Selbstlernmodulen und der Vorbereitung und Durchführung einer praktischen Projektarbeit gefüllt sind.
  • Durch die unterschiedlichen Handlungsfelder begleitet ein praxiserfahrenes und in der Qualifizierung von pädagogischen Fachkräften erprobtes Dozententeam. Theoretisches Wissen wird mit konkreten Situationen aus der Kita-Praxis verknüpft und praktische Handlungsschritte/Methoden entwickelt. Dabei ist die Praxisanleitung ein wichtiges Bindeglied zwischen den Lernorten Theorie und Praxis.
  1. Weitere Informationen:
  • Weitere Informationen unter www.awo-mittelrhein.de .

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