Tarifeinigung erfolgt
Tariferhöhung bringt deutliche Steigerungen
Für die 65.000 Beschäftigten der Arbeiterwohlfahrt in NRW haben sich die Tarifparteien in der vierten Verhandlungsrunde am 7.3.2019 auf einen Abschluss geeinigt. Demnach werden die Gehälter der Beschäftigten in drei Stufen angehoben. Die erste Stufe sieht eine rückwirkende Erhöhung zum 1. Januar von 3,2 % vor. Als abschließende Erklärungsfrist zu dieser Einigung wurde der 12.4.2019 vereinbart.
Die wesentlichen Inhalte der Tarifeinigung sind:
Vereinbart wurde eine Erhöhung der Bezüge um insgesamt 7,6 % bei einer Laufzeit von 26 Monaten.
- Die Tarifsteigerungen betragen im Einzelnen
- 3,2 % ab dem 01.01.2019,
- weitere 3,6 % ab dem 01.04.2020,
- und weitere 0,8 % ab dem 01.12.2020.
Weitere Kernpunkte sind:
- Früheste Kündbarkeit: ab 31.1.2021.
- Der Höchsturlaub pro Jahr (Grundurlaub plus Zusatzurlaube gemäß § 31 Abs. 4 Satz 2 TV AWO NRW) wurde um einen Tag von 34 auf 35 Tage erhöht.
- Für Dezember 2018 wurde statt einer rückwirkenden Entgelterhöhung ein freier Tag für die Beschäftigten vereinbart.
Insbesondere die Laufzeit über etwas mehr als zwei Jahre und die gestaffelten Gehaltsanpassungen zeigen den verantwortungsvollen Umgang mit den Belangen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeit einerseits aber auch die geringen Spielräume, denen sich der Wohlfahrtsverband mit seinen eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten gegenübersieht.
„In der Zukunft gilt es, genau diese Spielräume durch eine verbesserte Finanzierung dieser wichtigen gesellschaftlichen Aufgaben in der Pflege und der Kinderbetreuung zu erweitern. Ich würde mich freuen, ver.di dabei an unserer Seite zu sehen“, zog der Geschäftsführer der AWO NRW Uwe Hildebrandt Bilanz.
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