| Betreuungsverein BTG |
|
|
|
Frankfurter Str. 39
53721 Siegburg
Ihre Anfragen beantworten Martin Auen, Diana Caspari, Irmgard Dobersalske, Heinz Kurtenbach und Martin LöwKontakt und Lage Unser Büro befindet sich im Sozial-und Betreuungszentrum der AWO Bonn / Rhein-Sieg e.V., Frankfurter Str. 39, 53721 Siegburg. Vom Bahnhof Siegburg beträgt der Fußweg 5-10 Minuten. Was ist Betreuung? Das Betreuungsgesetz trat am 01.01.1992 in Kraft und hat das Recht der Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige ersetzt. Die Rechte des Betroffenen wurden weitreichend gestärkt. Die Entmündigung wurde abgeschafft. Für Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit, geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu regeln, kann eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden. Die Einrichtung einer Betreuung ist nachrangig, d.h. es wird zunächst geprüft, ob andere Hilfsmöglichkeiten ausreichend sind, wie z.B. ob Vollmachten bestehen. Das Amtsgericht entscheidet, ob und in welchem Umfang eine Betreuung eingerichtet wird und wer diese übernehmen kann. Das Amtsgericht regelt die voraussichtliche Dauer der Betreuung. Eine Betreuung kann jederzeit wieder aufgehoben werden, wenn diese – z. B. aufgrund einer Verbesserung des gesundheitlichen Zustandes - nicht mehr erforderlich ist. Die vom Amtsgericht angeordneten Aufgabenkreise, wie z.B. Gesundheitssorge, Vermögenssorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht oder Wohnungsangelegenheiten bestimmen konkret, in welchen Bereichen der Betreuer tätig sein soll. Die Wünsche des Betroffenen und dessen Wohlergehen stehen im Vordergrund. Ziel ist es, den hilfsbedürftigen Menschen größtmöglichen Schutz zu bieten, aber auch ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung. Die Tätigkeiten des Betreuers werden durch das zuständige Betreuungsgericht kontrolliert. Was bieten wir?
Bei Interesse oder Fragen wenden Sie sich bitte an uns. Sprechzeiten montags- freitags 8.30 – 12.00 Uhr und nach Vereinbarung |
| < zurück | weiter > |
|---|

